Hort Portitz

Herzlich Willkommen im Hort der Grundschule Portitz!

Wir sind eine freizeitpädagogische Einrichtung in Trägerschaft des Amtes für Schule der Stadt Leipzig.

Die Grundlage unserer Arbeit bilden der sächsische Bildungsplan und das sächsische Kindertagesstättengesetz.

Wir dürfen die Kinder ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten und ihnen bei der eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Tagesablaufs zur Seite stehen. Hierbei können sich die Kinder, je nach Interessen und Bedürfnissen, ihre Beschäftigung, Spielpartner und Räume frei auswählen. In unseren verschiedenen Funktionsräumen und auf dem großzügigem Außengelände warten vielfältige Erfahrungen und Möglichkeiten auf die Kinder. Die Erzieher*innen sind Begleiter*innen, Unterstützer*innen, Ansprechpartner*innen, Streitschlicher*innen und bieten daneben kleinere und größere Angebote an, die Bildungsprozesse anregen und Erfahrungen ermöglichen. Auch unsere GTA’s (Ganztagsangebote) tragen dazu bei.

Um  Gruppenstrukturen zu festigen und um die Regeln und Abläufe in unserem Haus kennenzulernen, werden die Kinder der 1. Klassen anfangs im Klassenverband betreut. Nach der Eingewöhnungsphase werden die Kinder schrittweise an die offenen Hortarbeit herangeführt. In der Regel haben sie dann ab 13:00 Uhr die Möglichkeit die Angebote im offenen Hort wahrzunehmen.

Die Lage unserer Einrichtung ist prädestiniert für das Erleben, Entdecken und Verweilen im Freien, sie fordert auf zum Schauen, Beobachten, Begreifen mit allen Sinnen und zum Bewegen.

Wir fördern die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Selbstbestimmtes Spiel ist die Basis des Lernens der Kinder.

Kinder lernen von- und miteinander, durch eigene Experimente und durch Anregung von Seiten der Fachkräfte.

Kinder gestalten ihre Situation aktiv mit, leben und erleben Toleranz, Akzeptanz und Gewaltfreiheit.

OSTERFEERIEN 2024

HERBSTFERIEN 2023

In der ersten Ferienwoche haben einige Kinder mit der Hilfe von Frau Schmidt und Frau Müller im Medienprojekt Stop-Motion-Filme produziert. In drei Gruppen sind drei sehr unterschiedliche und tolle Filme entstanden. Die Kinder haben in ihrem Team unterschiedliche Arten von Trickfilmen recherchiert und unter Anleitung ein Storyboard, Kulissen und Figuren für ihre Idee erstellt. Dann wurden gemeinsam mithilfe von selbstgebastelten „Trickfilmboxen“ und unseren iPads die Bilder aufgenommen. Je nach Abspieltempo der Aufnahmen benötigt man ca. 24 Fotos für eine Sekunde Film! Ganz schön viel Arbeit für unsere Filmemacher. Gemeinsam mit den Erzieherinnen erfolgte dann noch eine Nachbearbeitung und die Filme wurden im Hort präsentiert. Nun können Sie hier die tollen Ergebnisse sehen.

Hortleitung: Frau Winter-Haupt

Abwesenheitsvertretung: Frau Dannemann & Frau Löbert

Erzieher/innen:

1a Frau Mantei          1b Frau Schmidt                   1c Frau Pape

2a Frau Janike          2b Frau Könze                      2c Frau Meißner

3a Frau Kasper         3b Frau Vieweg                     3c Frau Löbert

4a Herr Wesner        4b Frau Müller                     4c Frau Dannemann           4d Frau Schilling

Springer: Frau Wahlich, Frau Brechlin, Herr Schulze, Herr Täschner, Herr Schmidt

Allgemeine Infos für alle Ferien im Jahr

Wir wünschen uns, dass alle Kinder bis spätestens 09:00 Uhr im Hort angemeldet sind. Täglich 9:00 Uhr findet ein Morgenkreis statt, in welchem Ihre Kinder über die Angebote der Woche informiert werden. Ausnahme ist der Ausschlaftag (10:00 Uhr).  Sollte Ihr Kind den Hort nicht besuchen, bitten wir Sie ihr Kind bis 9:00Uhr abzumelden (Tel.: 0341/92167922). (Mit Bezug auf die Benutzerregelung, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgereicht wurde, weisen wir Sie darauf hin, dass laut DA des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Nr. 01 /2008 „Umsetzung des §8a SGB VIII in den kommunalen Kindertageseinrichtungen“ Ihr Betreuungsvertrag für den Hort nach 5 Tagen unentschuldigten Fehlens innerhalb eines Monatsdurch die Stadt Leipzig gekündigt werden kann)

Beachten Sie, dass in den Ferien kein Schulbus fährt. Es gelten ausschließlich die angegebenen Geh- und Abholzeiten auf der Ferienanmeldung. Bitte benachrichtigen Sie uns schriftlich, sollte es hierbei zu Änderungen kommen.

Wir möchten Sie bitten, von den vorherigen Anmeldungen nicht abzuweichen, da wir unsere Personalplanung danach ausrichten. Bei dringendem Änderungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Hortleiterin.

In den Winter- und Sommerferien empfehlen wir Ihnen den Kauf eines Ferienpasses. Dieser beinhaltet die Fahrkarte für die gesamten Ferien, sowie kostengünstige bis kostenlose Angebote der Veranstalter. Den Ferienpass erhalten Sie in der Bürgerinformation im neuen Rathaus, Städtische Bibliotheken und LVB-Servicestellen.

Zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr gibt es eine „Daddelzeit“. Ihre Kinder dürfen mit ihren eigenen elektronischen Geräten, wie z.B. Nintendo DS, spielen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Hort keine Haftung für mitgebrachte Geräte übernimmt.

Aufgrund der vermehrten Nachfragen möchten wir Ihnen die Stundenverteilung während der Ferienbetreuung kurz erklären:
Wenn Sie einen 1h pro Tag/5h pro Woche Hortvertrag haben, kann Ihr Kind einen Tag pro Woche in den Ferien vom Hortpersonal betreut werden.
Wenn Sie einen 5h pro Tag/25h pro Woche Hortvertrag haben, kann Ihr Kind in den Ferien täglich von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr vom Hortpersonal betreut werden.
Wenn Sie einen 6h pro Tag/30h pro Woche Hortvertrag haben, kann Ihr Kind in den Ferien täglich von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr vom Hortpersonal betreut werden.

Ferien: https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/schulen-und-bildung/schulen/ferien

Feiertage: https://www.schulferien.org/deutschland/feiertage/sachsen/

 

Downloads:

Sommerferienplan 2024

Kapazität:                  350 Kinder

Öffnungszeiten:        6.00 Uhr – 7.45 Uhr und nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr

Schließzeiten:

  • Weihnachten/Neujahr:    27.12.2023 – 02.01.2024
  • Brückentag:                        10.05.2024
  • Sommerferien:                   01.07.-12.07.2024
  • pädagogische Tage:           23.02.2024, 01. & 02.08.2024
Zur Sicherheit aller gibt es verbindliche Regelungen für Abholvollmachten, die Abholung und für das selbstständige Gehen der Kinder. Bitte beachten Sie dringend die folgenden Punkte, da wir Ihr Kind sonst nicht entlassen dürfen!

Vollmachten sind immer schriftlich zu erteilen! Dies muss in Form eines separaten Zettels erfolgen. Telefonische Absprachen sind rechtlich nicht möglich!

Tagesvollmachten per Mail werden nur im Notfall und erst nach telefonischer Absprache mit einem/r Erzieher/in entgegengenommen. Dazu bitte ein mit Unterschrift und Datum versehenes Dokument anhängen.

Tagesvollmachten können von einem Sorgeberechtigtem unterschrieben werden. Falls keine gegenseitige Vollmacht existiert müssen Regelungen von längerer Dauer (z.B. Ferienanmeldungen, Dauervollmachten), immer von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben werden.

Wir bitten darum, dass keine Vollmachten ins HA-Heft geschrieben werden, da die Vollmachten archiviert werden müssen und in der Einrichtung verbleiben.

ABHOLVOLLMACHTEN

Bei Abholung durch eine Person mit Dauervollmacht benötigen wir folgende Angaben:
•          den vollständigen Namen des Kindes
•          den vollständigen Namen der Person auf der Dauervollmacht
•          Änderungen sind bitte auf einem separaten Zettel mit dem Hinweis Dauervollmacht, Datum und Unterschrift aller Sorgeberechtigten zu versehen
•          Abholberechtigte müssen immer ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorweisen können
Bei Abholung durch eine Person mit Tagesvollmacht benötigen wir:
•          den vollständigen Namen des Kindes
•          den vollständigen Namen des Abholberechtigten
•          das Gültigkeitsdatum der Abholung und die Unterschrift eines Sorgeberechtigten
•          Abholberechtigte müssen immer ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorweisen können

VORLAGEN ZUM DOWNLOAD:

Dauervollmacht-Abholberechtigung

Tagesvollmacht-Abholberechtigung

HEIMGEHVOLLMACHTEN

Wenn Ihr Kind mit einer Dauervollmacht allein geht:
•          schicken wir es zu der auf der Dauervollmacht festgelegten Zeit
•          für Änderungen (andere Zeit oder außerplanmäßige Abholung) benötigen wir:

– ein Schriftstück mit Gültigkeitsdatum

– den vollständigen Namen des Kindes

– die konkrete Entlassungszeit

– die Unterschrift aller Sorgeberechtigten

Wenn Ihr Kind mit einer Tages- oder Wochenvollmacht allein geht:
•          Gültigkeitsdatum
•          vollständiger Name des Kindes
•          konkrete Entlassungszeit
•          es sind auch Entlassungszeiten ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich
•          Vollmachten im Zusammenhang mit anderen Kindern (…mein Kind geht mit Max Mustermann…) sind nicht zulässig und somit ungültig.


VORLAGEN ZUM DOWNLOAD:

Tagesvollmacht

Dauervollmacht

Die von Ihnen gewünschten Entlassungszeiten bitten wir im Viertelstundentakt zu planen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die MitarbeiterInnen des Hortes.

Des Weiteren bitten wir Sie uns Adressänderungen, Namensänderungen oder Änderungen der Personensorge umgehend mitzuteilen und einen Termin zur Vertragsänderung mit der Hortleiterin zu vereinbaren.

Alle angesprochenen Punkte können Sie auch der von Ihnen unterschriebenen Benutzerregelung für (Punkt 3.(4) und Punkt 6. (1)) entnehmen.

FREMDANBIETER

Sollten Kinder an externen Angeboten teilnehmen, für welche Sie durch den „Fremdanbieter“ abgeholt werden oder den Hort zeitweise verlassen, benötigen wir eine Fremdanbietervollmacht. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument.

Fremdanbietervollmacht