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August 2022 |
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Ab 01.08.2022 übernimmt Frau Kasprzik als Schulleiterin die Portitzer Grundschule. Sie steht Ihnen ab 16.08.2022 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. |
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25./26.08. Proben für den Schulanfang 27.08. Schulanfang 29.08. 1. Schultag |
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Termine für die Anmeldung der Erstklässler 2023/2024 Donnerstag, 08.09.2022 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Dienstag, 13.09.2022 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag, 15.09.2022 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Informieren Sie sich bitte über eventuelle Corona-Schutz-Maßnahmen. Die Anmeldung wird persönlich und in der Regel von beiden Eltern vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen/abzugeben: · Informationsbrief der Stadt Leipzig · ausgefülltes Anmeldeformular · Vorlage Personalausweis/Pass · Original der Geburtsurkunde zur Einsicht – Abgabe Kopie · Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten und dessen Ausweiskopie, falls diese/r nicht kommen kann · bei alleinigem Sorgerecht ist der Negativbescheid zusätzlich als Nachweis in Kopie mit abzugeben.
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Aufnahmekriterien Sollten mehr Schüler an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt: 1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen 2. eng umgrenzte Härtefälle 3. Länge des sicheren Schulwegs 4. a) aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen. Dem Prinzip kurze Beine – kurze Wege Rechnung tragend werden die Schulwege zum Interimsstandort Rosenowstraße 56 bemessen. Ein Umzug der Schule „Tauchaer Straße 188“ ist voraussichtlich zum Schuljahr 2025/2026 (Klasse 3, ggf. mit Einrichtung einer Schülerbeförderung) geplant. b) bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule imgemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen. Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 26.05.2023.
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